Fachanwälte für Sozialrecht in Rostock

Das Sozialrecht regelt die Ansprüche des Bürgers gegen den Staat zur Sicherung der Daseinsvorsorge und Umsetzung des Sozialstaatsprinzips, das im Grundgesetz verankert ist. Hierzu zählt nicht nur der unter dem Begriff „Hartz IV“ bekannte Anspruch auf Sicherung des Existenzminimums, sondern auch Ansprüche des Bürgers zur Absicherung eines Pflegefalls oder gegen den Verlust des Arbeitsplatzes.

Umgesetzt wird dieser als Sozialrecht im weiten Sinne zu bezeichnende Bereich durch die Sozialversicherungen (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung), wobei in den Grundzügen das Versicherungsprinzip gilt. In der Regel wird danach eine Leistung (z.B. Pflegegeld) gewährt, wenn der Bürger zuvor in die entsprechende Versicherung eingezahlt hat.

Gegenstück ist das sog. Fürsorgeprinzip, nach dem der Staat Leistungen erbringt, die von einem zuvor gezahlten Beitrag unabhängig sind, etwa das Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Opferentschädigung usw. Dabei spricht man vom Sozialrecht im engen Sinne.

Das Sozialrecht ist im Sozialgesetzbuch (SGB) mit seinen Büchern I bis XII geregelt. Das Sozialgerichtsgesetz (SGG) regelt das Widerspruchsverfahren und das sich daran anschließende Gerichtsverfahren vor den für das Sozialrecht zuständigen Sozialgerichten.

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