Fachanwälte für Medizinrecht in Rostock

Nicht erst seit dem so genannten Patientenrechtegesetz sind die vielfältigen Beziehungen zwischen Arzt und Patient im öffentlichen Fokus. Dabei sind es nicht nur Fragen des Behandlungsvertrages, des ärztlichen Honorarrechts oder der Arzthaftung, die im Rahmen des Medizinrechts von Belang sind. Hier geht es um vermeidbare Fehlerquellen, vollbeherrschbare Risiken, die Einhaltung des Facharztstandards, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten sowie grob fahrlässiges oder richtlinienkonformes Handeln. Neben diesen Fragestellungen, die primär das Arzt-Patienten-Verhältnis betreffen, stellt sich das Medizinrecht als überaus komplexe Materie dar.

Dem Mediziner begegnen häufig auch berufsspezifische Fragestellungen im Rahmen seiner Berufsausübung, etwa bei der Begründung einer Existenz (Praxisübernahme und Praxiskauf) oder der Veräußerung einer Praxis (Kassenarztsitz; Vollzeit/Teilzeit). Auch dienst- und arbeitsrechtliche Problemlagen, etwa bei Chefarztverträgen, sind klärungsbedürftig.

Darüber hinaus ist die eigentliche ärztliche Berufsausübung stark reglementiert, die Aus- und Weiterbildung sehr ausdifferenziert. Die Komplexität der Materie erfordert daher in vielen Bereichen die Unterstützung entsprechend spezialisierter Rechts- und Fachanwälte. Medizinrechtliche Fragestellungen entziehen sich daher oftmals der Bewertung durch die unmittelbar Handelnden und bedürfen der juristischen Unterstützung durch spezialisierte Rechts- und Fachanwälte.

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