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Rechtsanwalt Dr. Mathias Gellert
GÖRG Insolvenzverwaltung Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Schillerstr. 18
18055 Rostock
Ich bin Rechtsanwalt und Bankkaufmann und als Insolvenzverwalter, Sachwalter und bei der Übernahme von Organ-/ Geschäftsführungsfunktionen in Eigenverwaltungsverfahren tätig. ich bin ein Vertreter transparenter, konsens- und lösungsorientierter Insolvenzverwaltung.
Mein Schwerpunkt liegt in der Betriebsfortführung und übertragenden Sanierung von insolventen Unternehmen.
Die Kooperation mit den Stakeholdern, die wirtschaftlichste Lösung sowie der Erhalt von Know-how und Arbeitsplätzen stehen bei mir im Vordergrund.
Ich bin Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, veröffentliche regelmäßig Fachbeiträge und bin Co-Autor verschiedener Fachkommentierungen im Insolvenz- und Sanierungsrecht.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte sind Insolvenzverwaltung, Restrukturierung und Beratung in der Krise
Ich bin als Insolvenzverwalter gelistet an den Amtsgerichten Rostock, Schwerin, Stralsund, Neubrandenburg.
Kontaktdaten
- Tel.: 038145378585
- Fax.: 038145378599
- mgellert@goerg.de
- www.goerg.de
Xing-Profil
Rechtsgebiete
Insolvenzrecht
Insolvenzverwaltung
Mitgliedschaften
- Mitglied im Norddeutschen Insolvenzforum
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenz und Sanierung des DAV
- Mitglied der Arbeitsgruppe junge Insolvenzrechtler
- Vorstand der Rechtsanwaltskammer MV
Impressum
Anbieterkennzeichnung
Rechtsanwalt
Mathias Gellert
Schillerstr. 18
18055 Rostock
Tel.: 038145378585
Fax: 038145378599
Inhaltlich Verantwortlicher: Rechtsanwalt Mathias Gellert
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Arsenalstraße 9, 19053 Schwerin
Tel.: +49 385 51 19 60 0, Fax: +49 385 51 19 60 99
E-Mail: info@rak-mv.de, Internet: www.rak-mv.de
Berufsrechtliche Regelungen:
Die hier vorgestellte Person trägt die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt.
Der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, ist die Bundesrepublik Deutschland.
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
- Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
- Berufsrechtliche Informationspflichten gemäß Telemediengesetz (TMG) und Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/ abgerufen werden.
Berufshaftpflichtversicherung:
Der Anbieter unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung bei der
AXA AG
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro je Versicherungsfall zu unterhalten. Ist er im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung tätig, beträgt die Mindestversicherungssumme 2.500.000,00 EUR je Versicherungsfall. Die Einzelheiten ergeben sich aus §§ 51, 51a BRAO.
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